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Rudolf Muhr: Die Unterschiede in der Rechtsterminologie Österreichs und Deutschlands und die Folgen für die Rechtssprache Deutsch im Rahmen der Europäischen Union (MU)
(English only? Was wird aus Deutsch und den anderen europäischen Sprachen? Teil 2)

Produkttyp: Beitrag (Zeitschrift)
Autor(in): Rudolf Muhr
Titel: Die Unterschiede in der Rechtsterminologie Österreichs und Deutschlands und die Folgen für die Rechtssprache Deutsch im Rahmen der Europäischen Union
Publikation in: Muttersprache, 119. Jahrgang, Heft 3
Seiten: 199–216 (18 Seiten)
Erschienen: 15.09.2009
Abstract: siehe unten

Preis: 4,90 € inkl. MwSt.
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Abstract
Der Artikel beschreibt die Situation der plurizentrischen Sprachen der EU und ihre Handhabung im Rahmen des sog. Sprachenregimes. Es wird gezeigt, dass 23 % der EU-Amtssprachen diesem Sprachtypus angehören und 48 % der EU-Mitgliedsländer von der Plurizentrik ihrer Landessprachen betroffen sind. Ungeachtet dessen werden – mit Ausnahme des Deutschen – alle plurizentrischen Sprachen der EU monozentrisch gehandhabt. Die Arbeit beschreibt auch die Situation des Österreichischen Deutsch (ÖDt.) in den Institutionen der EU und kommt zum Schluss, dass dieses nur in marginaler Weise berücksichtigt wird. Im zweiten Teil der Untersuchung wird das Projekt ATERM präsentiert, das das Ziel verfolgt, die terminologischen Unterschiede zwischen dem österreichischen und dem deutschen Rechtssystem zu erforschen und in die IATE-Datenbank einzutragen. Abschließend werden beispielhaft wichtige Unterschiede samt den dazugehörigen Kategorien präsentiert.
The paper gives an overview about the pluricentric languages of the EU and their treatment in the framework of the language regime of the EU. It is shown that 23 % of the official languages of the EU belong to this language type and no less than 48 % of the EU-member countries are affected by the pluricentricity of their national languages. Irrespective of this – with the exception of German – all pluricentric languages of the EU are treated as if they were monocentric. The paper also describes the situation of Austrian German (AG) in the institutions of the EU and concludes that it is accounted for only marginally. The objectives and outcomes of the terminology project ATERM are presented in the second part of the paper. It tries to describe the terminological differences that exist between the Austrian and German judicial system to make them available in the IATE-database. Finally, exemplary terminological differences and their respective categories
are presented.